Ministerialverordnung
veröffentlicht auf der “ Gazzetta Ufficiale n. 46- IV Serie
Speciale 13. Juni 2025
Bedingungen für die Zulassung zur Staatsprüfung:
Zu den Prüfungen der Session 2025 sind jene Kandidaten zugelassen, die innerhalb
19. November 2025
die Voraussetzungen nach dem Art. 2 – Absatz 1 und 2 der Ministerialverordnung vorweisen können.
Abgabetermin:
Die Unterlagen müssen bis spätestens 14. Juli 2025 im Geometerkollegium wie folgend eingereicht werden:
·
Zertifizierter E-Mail An folgende Adresse: collegio.bolzano@geopec.it
Oder per Einschreiben mit Rückantwort (es gilt das Datum des Poststempels).
An folgende Adresse:
Geometerkollegium
der Provinz Bozen
Luigi Galvani Str. 31
39100 Bozen
Die Prüfungen finden in Präsenz statt, im Technischen Institut für Bauwesen, Umwelt und Territorium A. und P. Delai, Via Cadorna, 16/A 39100 Bozen, gemäß den im Erlass angegebenen Modalitäten.
– 20. NOVEMBER 2025 um 8.30 Uhr Durchführung der ersten schriftlichen oder schriftlich-grafischen Prüfung-
21. NOVEMBER 2025 um 8.30 Uhr Durchführung der zweiten schriftlichen oder schriftlich-grafischen Prüfung
Das Prüfungsprogramm ist dem Ministerialerlass (Anlage B) beigefügt.