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Geschätzte Kollegen/Innen,

dieses Kollegium möchte unter den Eingeschriebenen eine Erhebung zur Interessensbekundung  für die Funktion als Prüfungskommissar für die Staatsprüfung Session 2023, welche am 21.11.2023 beginnt, vornehmen.
Voraussetzung für diese Funktion ist die ordnungsgemäße Eintragung in das Berufsverzeichnis dieses Kollegiums, und die Berufsausübung seit mindestens 10 Jahren.
Die Prüfungen werden auf Distanz abgehalten – vermutlich über die Plattform TEAMS, welche vom Ministerium zur Verfügung gestellt wird -, weshalb jeder Prüfungskommissar die Tätigkeit von seinem eigenen Betriebssitz aus durchführen kann.
Die Prüfungskandidaten werden für die Dauer von rund 30 Minuten befragt, wobei die Kommission vornehmlich im Dialog und durch Fragen die Vorbereitung und Eignung des Kandidaten zur freien Berufsausübung feststellen soll; diese Eignung umfasst insbesondere die Fähigkeit zu selbstständigen Entscheidungen, zu verantwortungsbewusstem Handeln und zu sozialen Kontakten.  
Die Prüfungskommission setzt sich aus 5 Prüfungskommissaren zusammen, einem Präsidenten und einem Vertreter der Oberschulen – Lehrer an der TFO -, welche direkt vom zuständigen Ministerium ernannt werden, sowie von 3 Vertretern des örtlichen Geometerkollegiums, für deren Nominierung diese Erhebung vorgenommen wird. Diese 3 Vertreter werden ebenfalls direkt vom Ministerium auf der Grundlage einer Auswahlliste von 9 Kandidaten ernannt, welche dieses Kollegium dem Ministerium übermittelt.
Die Prüfungskommission wickelt ihre Tätigkeit in vollständiger Autonomie und unter der  Koordinierung des Präsidenten derselben ab. Üblicherweise finden vorab mehrere Treffen statt, bei denen die Vorgangsweise und die Terminplanung vorgenommen wird. Die tatsächliche Dauer der Prüfungssession ergibt sich aus der Anzahl der Prüfungskandidaten, (für dieses Jahr haben sich 35 Teilnehmer eingeschrieben).
Der Prüfungskommissar nimmt hier eine öffentlich-rechtliche Funktion ein, in höchster Stellvertretung des Berufsstandes und des Zugehörigkeitskollegiums, und muss demzufolge den beruflichen Ehrenkodex befolgen, sowie die höchstmögliche Unparteilichkeit und Verschwiegenheit in Ausübung dieser Funktion gewährleisten.  

Der Rolle als Prüfungskommissar wird von diesem Kollegium als ein sehr wichtiges und wesentliches Bindeglied für den Zusammenhalt unserer Berufsgruppe angesehen, und sie stellt eine grundlegende Schnittstelle zwischen den neuen Generationen und Vertretern des Berufsstandes dar, welche Zeugnis über einen Beruf ablegen, der es weiterhin wert ist, gefördert und gewählt zu werden.

Wer an dieser Interessensbekundung teilnehmen möchte, ist gebeten innerhalb 31.07.2023, auf diese E-Mail zu antworten, unter Angabe einer kurzen Tätigkeitsbeschreibung (Planung und Bauleitung, Vermessungswesen und Kataster/Grundbuch, Schätzungswesen, Sicherheitskoordination usw.) und Bekanntgabe darüber, ob bereits Erfahrungen in ähnlichen Kommissionen, Vortragstätigkeit auf dem Gebiet der Berufsausübung usw. vorliegen. Diese Angaben sind nicht zwingend, können aber hinsichtlich einer bereichsübergreifenden Zusammensetzung der Kommission von Nutzen sein.
Die Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Interessensbekundung keinesfalls eine Verpflichtung des Kollegiums hinsichtlich Ernennung bzw. Berücksichtigung im Auswahlverfahren bedingt, und jegliche Entscheidungsfreiheit vorbehalten ist.

Unser Sekretariat steht für jede weitere Auskunft zur Verfügung.

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Um laufend über die Neuheiten informiert zu sein, welche insbesondere die Tätigkeit unserer Berufsgruppe betrifft, empfehlen wir die Einsichtnahme unter „NEWS“.

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Die Geschichte des Geometers

Das Königliche Dekret vom 11. Feb. 1929 Nr. 274, das  diesen Beruf in Italien einführt und dadurch den Vermessungsexperten ersetzt, ermächtigt  den Geometer zur Ausführung von Leistungen in vielen technischen Bereichen, einschließlich der Projektierung von zivilen und ländlichen Bauten und deren Bauleitung, sowie der  topographischen Operationen wie die Landvermessung, und der Schätzung von beweglichen und unbeweglichen Gütern und Vermögenswerten.

Im Jahre 1929, Jahr der Einführung des Berufsstandes des modernen Geometers, war die wirtschaftliche Situation nicht vergleichbar mit der heutigen: die Landwirtschaft produzierte mehr als 80 % des BIP des Landes und beschäftigte mehr als 90% der Bevölkerung. Es bedurfte deshalb einer professionellen Figur mit der Fachkompetenz, um landwirtschaftliche Böden mit der erforderlichen Genauigkeit für die bestmoegliche Nutzung oder für einen Kaufvertrag zu vermessen, zu schätzen, notwendige Gebäude für entsprechende Nutzung und Verwaltung zu planen und auszufuehren, und welche über Kenntnisse für den agrartechnischen Feldbau verfügte.

Der Geometer findet heute Anstellungen auch als technischer Angestellter im Bauamt der Gemeinde, als Bauexperte für die spezifischen Normen des  technischen Bereiches;  die italienischen Geometer arbeiten somit auch als technische Angestellte in der öffentlichen Verwaltung, Betreiber oder Sachverständige in Immobilienagenturen, im Auftrag von Kreditinstituten, Notariatsstudien und Gerichte für Schätzungen und Expertisen. Zu den häufigsten Handlungen gehören die Baubeginnmeldung, die Baukonzession mit Anhängen und Protokollen zu den eigenen Projektierungen für Zivilbauten mit begrenztem Umfang.

Die Berufsbefaehigung als Geometer führt über das Studium der technischen Oberschule (Geometer), und der bestandenen Staatsprüfung für Geometer zur Albumseintragung.

Das Studium sieht die Grundfächer wie Italienisch, Geschichte, Physik, Chemie, Fremdsprache u.a. vor. Die technische Ausbildung beinhaltet technisches Zeichnen, Gebäude, Bautechnik, Kostenberechnung, Topographie, Anlagen, Recht, Wirtschaft, Landwirtschaft und Buchhaltung.

Unser Büro

Kollegium der Geometer und
akademischen Geometer der Provinz Bozen
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