Ministerialverordnung veröffentlicht auf der “ Gazzetta Ufficiale n. 45- IV Serie Speciale 16. Juni 2023
Bedingungen für die Zulassung zur Staatsprüfung:
Zu den Prüfungen der Session 2023 sind jene Kandidaten zugelassen, die innerhalb
27. November 2023 die Voraussetzungen nach dem Art. 2 – Absatz 1 und 2 der Ministerialverordnung vorweisen können.
Abgabetermin:
Die Unterlagen müssen bis spätestens 17. Juli 2023 im Geometerkollegium wie folgend eingereicht werden:
· Zertifizierter E-Mail An folgende Adresse: collegio.bolzano@geopec.it
· Oder per Einschreiben mit Rückantwort (es gilt das Datum des Poststempels) .
An folgende Adresse:
Geometerkollegium der Provinz Bozen
Josef Ressel Str. 2F
39100 Bozen
DAS STAATSEXSAMEN ERFOLGT IN EINER EINZIGEN MÜNDLICHEN PRÜFUNG ÜBER EIN online-Plattform, ab den 28. November 2023.