STAATLICHEN BEFÄHIGUNGSPRÜFUNG ZUR AUSÜBUNG DES FREIEN GEOMETERBERUFES – PRÜFUNGSSESSION 2024
Ministerialverordnung veröffentlicht auf der “ Gazzetta Ufficiale n. 51- IV Serie Speciale 25. Juni 2024
BEDINGUNGEN FÜR DIE ZULASSUNG ZUR STAATSPRÜFUNG:
Zu den Prüfungen der Session 2024 sind jene Kandidaten zugelassen, die innerhalb
25. November 2024 die Voraussetzungen nach dem Art. 2 – Absatz 1 und 2 der Ministerialverordnung vorweisen können.
ABGABETERMIN:
Die Unterlagen müssen bis spätestens 25. Juli 2024 im Geometerkollegium wie folgend eingereicht werden:
·Zertifizierter E-Mail An folgende Adresse: collegio.bolzano@geopec.it
·Oder per Einschreiben mit Rückantwort (es gilt das Datum des Poststempels) .
An folgende Adresse:
Geometerkollegium der Provinz Bozen
Josef Ressel Str. 2F
39100 Bozen
DAS STAATSEXSAMEN ERFOLGT IN EINER EINZIGEN MÜNDLICHEN PRÜFUNG ÜBER EIN ONLINE-PLATTFORM, AB DEN 26. NOVEMBER 2024.
https://www.gazzettaufficiale.it/atto/concorsi/caricaDettaglioAtto/originario?atto.dataPubblicazioneGazzetta=2024-06-25&atto.codiceRedazionale=24E04585