Um Geometer zu werden, ist es notwendig, das Diplom für technische Ausbildung in der Fachrichtung Bau, Umwelt und Territorium (CAT), ehemals Technische Hochschule für Geometer (ITG), zu erlangen und die Zulassungsprüfung für die Ausübung des Berufs zu bestehen.
Vorrausetzungen für die Zulassung zum Staatsexamen für Ausübung des Freiberufes als Geometer sind:
· 18-monatiges Praktikum in professionellen Vermessungs-, Architekten- oder Bauingenieurbüros, die in ihren jeweiligen Berufsregistern seit mindestens 5 Jahren eingetragen sind; (Antrag auf Eintragung in das Register bei Beginn)
· Ausübung einer untergeordneten technischen Tätigkeit, die dem Beruf des Technischen Angestellten entspricht, bei einer Firma oder Betrieb von mindestens 18 Monaten, absolviert zu haben. (Einreichung des Antrags nach Ablauf der 18 Monate)
Momentan nur außerhalb der Provinz Bozen:
· die abgeschlossene Teilnahme an Berufsausbildungskursen, die von den Kollegien für einen Zeitraum von höchstens 6 Monaten organisiert werden, vorbehaltlich der Eintragung in das Praktikantenregister;
· abgeschlossener eines 4-semestrigen Kurses der Technischen Hochschulbildung (IFTS), einschließlich eines mindestens 6-monatigen Praktikums;
· abgeschlossene Teilnahme an didaktischen Fortbildungskursen, die von den Höheren Technischen Instituten (ITS) durchgeführt werden;
dreijähriges Hochschuldiplom:
- Gebäude
- Infrastrukturtechnik
- Geographische Informationssysteme
Bachelor-Studiengänge: (einschließlich eines Praktikums von mindestens 6 Monaten)
L-17 Architekturwissenschaften
L-23 Bauwissenschaften und Bautechniken
L-21 Raumplanung, Städtebau, Landschaftsbau und Umwelt
L-7 - Bau- und Umweltingenieurwesen
Der Antrag für die Zulassung zur Staatsprüfung kann nach Veröffentlichung des Amtsblatts (Amtsblatt des laufenden Jahres) innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab dem Datum der Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt gestellt werden.
